Wenn Nahrungsmittel Beschwerden hervorrufen, wie beispielsweise Blähungen, Sodbrennen, Druck- und Völlegefühl und Verstopfung, wird eine Schonkost erforderlich. Dann sollten schwer verdauliche Speisen, wie fette Fleischsorten (vom Schwein oder Hammel), Räucherfisch, in Fett gebackene panierte oder frittierte Speisen, Kohl, Hülsenfrüchte und Pilze.
Energie- und nährstoffreiche Trinknahrung aus der Apotheke kann helfen, Mangelerscheinungen und Defizite auszugleichen (am besten als Ergänzung oder zur Anreicherung der zubereiteten Mahlzeit). Unter Umständen wird für Trinknahrung eine Verordnung vom Hausarzt benötigt.
Wenn bestimmte Organ- und Stoffwechselfunktionen gestört sind, wird möglicherweise eine spezielle Diät notwendig. In der Regel wird eine solche vom Arzt verordnet und bedeutet immer eine einschneidende Veränderung der gewohnten Ernährungsweise. Manche Diäten müssen ein Leben lang eingehalten werden (z.B. bei Diabetes mellitus), andere nur vorübergehend (z.B. nach einer Operation). Erfahrene Fachkräfte (z.B. Diabetikberater oder Diätassistenten) können Sie bei der Neuzusammenstellung der Ernährung beraten. Der Hausarzt kann Ihnen sagen, an wen Sie sich da wenden können.
Wenn der Arzt es als medizinisch notwendig erachtet und beim Pflegebedürftigen die Fähigkeit fehlt, sich ausreichend normal zu ernähren (z.B. wenn massive Schluckstörungen vorhanden sind oder der Pflegebedürftige stark geschwächt ist, wird eine künstliche Ernährung (Sondennahrung) von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Natürlich sollte eine Entscheidung über künstliche Ernährung möglichst vom Betroffenen selbst gefällt werden. Durchgeführt wird sie von Pflegefachkräften ambulanter Dienste oder von Ernährungsberatern.