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Freiheitsbeschränkende Maßnahmen
Fixierungsmaßnahmen sind zwar zum Schutz des Pflegebedürftigen vorgesehen, sie sollten aber, wenn überhaupt, nur unter extremen Bedingungen angewandt werden.
In den seltensten Fällen werden dadurch die Verletzungsrisiken beseitigt – im Gegenteil: das Sturzrisiko kann sich noch erhöhen, weil Fixierungsmaßnahmen meist emotionale Reaktionen wie Furcht und Panik auslösen. Andere fühlen sich gedemütigt und verlassen; sie werden aggressiv, depressiv und verlieren die Selbstwahrnehmung mit der Folge von sozialem Fehlverhalten oder dem Rückzug von der einst vertrauten Umgebung.
Manchmal meint man, aus Sicherheitsgründen den Pflegebedürftigen im Bett oder Rollstuhl fixieren zu müssen. Fast immer gibt es dazu Alternativen.
Am besten ist es, immer zuerst die Ursache für das Sturzrisiko, das ruhelose Umhergehen, die Unruhestörung oder die schlechte Sitzhaltung zu ermitteln.