Hilfsmittel, Balance- und Kraftübungen
Gehhilfen
- Gehilfen sollen gewichttragende Gelenke (z.B. Hüft- und Kniegelenke) entlasten, die Gangsicherheit verbessern und vorhandene Gleichgewichtsstörungen ausgleichen.
- Wichtig ist die Anleitung für den richtigen Umgang mit dem Hilfsmittel durch einen Krankengymnasten.
- Es muss sichergestellt sein, dass die Gehhilfe die richtige Höhe aufweist und vom Pflegebedürftigen richtig benutzt wird.
- Gehhilfen müssen in festen Abständen kontrolliert werden, z.B. ob es abgenutzte Gummikappen gibt, defekte Räder oder ob sich das Material verändert hat.
Hüftprotektoren
- Mehr als 90 % der Hüftfrakturen alter Menschen sind sturzbedingt
- Hüftprotektoren können sich als sehr effektiv und nützlich erweisen, wenn es um den Schutz des Hüftgelenkes geht: sie übernehmen quasi die Rolle eines Stoßdämpfers zwischen den Hüftknochen und der Aufprallfläche
Das Problem ist: alte Menschen, besonders welche mit Demenz, verstehen oft den Sinn dieser Protektoren nicht und lehnen sie ab, weil sie ihnen hinderlich erscheinen.Bei schwerer Demenz ist die Toleranz gegenüber Hüftpolster allerdings höher. Oft wird die Beschaffenheit beklagt: unbequem, zu sperrig beim Sitzen oder Schlafen, man schwitze zu sehr usw. Menschen mit Harninkontinenz stört oft, dass sich der Schutz beim Toilettengang nicht rechtzeitig entfernen lasse.
Fazit: man sollte diesen doch sehr wichtigen Schutz vor den teilweise sehr ernsten Sturzfolgen sehr behutsam und durchdacht einführen.
- Hüftprotektoren werden nicht als Hilfsmittel anerkannt, da sie Sturze nicht verhindern, sondern "nur" Folgen eines Sturzes mindern konnen. Die Kosten werden von den Krankenkasse nicht übernommen.
- Wie andere Hilfsmittel benötigt der Einsatz von Hüftprotektoren eine individuelle Beratung
Balance- und Kraftübungen
- Balance- und Kraftübungen können dabei helfen, Muskeln zu stärken und das Gleichgewicht zu trainieren.
Solcherlei Übungen sollten ausschließlich von Krankengymnasten durchgeführt werden. Sie werden dann entscheiden, welche Übungen Sie mit dem Pflegedürftigen durchführen sollen und können.